Planung Kabe

28 Mär 2021 16:08 #4141 von Badjakjer
Badjakjer antwortete auf Planung Kabe
Kabe Wohnwagen auf Alko Chassis haben 100 kg Max Stützlast. Das steht auf eine Aufkleber am Deichsel aber auch in das “EC Certificate of Conformity EU/195/2013”. Ich habe mal gelesen das Alko bereit ware eine auflastung bis 150 kg zu machen (extra querstreifen), aber Kabe verweigerte mit zu machen und wollte kein Unbedenklicheitserkärung geben Und onhe dies ist ein Auflastung nicht möglich.

Grusse Leo

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

28 Mär 2021 17:46 - 28 Mär 2021 17:46 #4142 von Joheila
Joheila antwortete auf Planung Kabe
Bei mir steht auf der Deichsel und in der zulassungsbescheinigung von Kabe 120 kg als max. Deichsellast.

Grüße Jochen

„KABE diem“
Geniese den Urlaub

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

28 Mär 2021 18:13 - 28 Mär 2021 18:14 #4143 von Frankie72
Frankie72 antwortete auf Planung Kabe

Strandläufer schrieb: Moin Erhard,
Mein " Zahlen- und Gewichtsspiel":
WW hat 2000kg zulässiges Gesamtgewicht. Solange ein WW nicht als Gespann bewegt wird, ist dieses Gewicht zweitrangig.
Die Stützlast des Zugwagens beträgt 140 kg, bei einer Hinterachslast von max.: 1.955kg.

Meine Frage in die Runde:
Kann ich im Gespannbetrieb die Stützlast des Zugwagen dem zGG vom WW hinzu zählen?
Wird der WW verwogen, geschieht dieses als Gespann. Also , der Zugwagen befindet sich nicht auf der Waage und vom tatsächlichen Ergebnis müssen 140kg abgezogen werden?

Tatsächlich wiegt mein WW 2.200kg minus 140kg Stützlast = 60kg überladen = 3%!
Täusche ich mich? Wird die Stützlast nicht abgezogen? Oder nur zum Teil?

Was einem so alles einfällt, bei vor gedrehter Zeit.

Liebe Grüße in die Runde,
Holger


Mir haben das ein befreundeter Fahrlehrer und ein verwandter Polizeibeamter unabhängig voneinander mal so erklärt:

Thema Stützlast:

Hier zählt IMMER der kleinere Wert. D.h. wenn das Zugfahrzeug in der Zulassungsbescheinigung unter "Ziffer 13" 140 kg eingetragen hat, der Wohnwagen aber nur 100 kg, dann darf man auch nur tatsächliche 100 kg Stützlast auf der Kupplung haben. Was das Zugfahrzeug dann "darf" interessiert dann nicht. Andersrum wäre das natürlich genau so, also wenn der Wohnwagen z.B. 120 kg eingetragen hätte, das Zugfahrzeug aber nur 100 kg. Dann würden die "kleineren" 100 kg vom Zugfahrzeug maßgeblich sein.

Thema Gesamtgewicht des Wohnwagens:
Es ist richtig, dass die Stützlast eines Anhängers (muss ja keine Wohnwagen sein), immer dem Zugfahrzeug zugerechnet wird und nicht dem Anhänger.
Hat das Zugfahrzeug also (ich nehme mal meins als Beispiel) unter "Ziffer F.1/F.2" eine zul. Gesamtmasse von 3080 kg eingetragen, dann muss ich die 100 kg Stützlast des Anhängers schon mal davon abziehen und die restliche "Zuladung" des Zugfahrzeuges reduziert sich entsprechend. Ausnahme:
Es steht, wie bei meinem VW California ein Zusatz eingetragen, dass die techn. zulässige Gesamtmasse bei Anhängerbetrieb + 100 kg betragen darf. Der "Cali" darf bei angehängtem Anhänger also 3180 kg auf die Waage bringen.

Im Umkehrschluss heißt das dann, dass das tatsächliche Gewicht des Anhängers um die 100 kg leichter wird, wenn der angehangen ist. Diese 100 kg darf ich dann natürlich auch als "Zuladung" beim Anhänger nutzen mit einem großen ABER:
Das gilt nur, wenn die technisch zul. Gesamtmasse des Anhänger unter "Ziffer F.1/F.2" dabei NICHT überschritten wird!
Sprich: Wenn der Anhänger auf der Waage abgekoppelt wird und dann mehr als die techn. zul. Gesamtmasse auf die Waage bring, ist das unzulässig!

Das "Vorhaben" ist also z.B. nur dann möglich, wenn auch noch die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges mit ins Spiel kommt.
Die beträgt bei meinem "Cali" standardmäßig 2500 kg (Die Stützlast übrigens 100 kg). Der KABE Royal 630 TDL KS hat eine zul. Gesamtmasse von 2650 kg. Nach den eingetragenen Werten verzichtet man somit auf 150 kg Zuladung in der Theorie. In der Praxis darf der Wohnwagen in diesem Fall aber 2600 kg in abgekoppeltem Zustand auf die Waage bringen, weil die zul. Gesamtmasse des KABE damit noch nicht überschritten ist, und 100 kg davon als Stützlast auf das Zugfahrzeug wirken und 2500 kg als Zuglast.

Wenn der Wohnwagen also eine technische zul. Gesamtmasse von 2000 kg eingetragen hat, dann darf er auf gar keinen Fall schwerer sein, wenn er abgekoppelt auf der Waage steht.

Ich hoffe, ich konnte das so verständlich rüberbringen.
Folgende Benutzer bedankten sich: Joheila, Strandläufer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

28 Mär 2021 19:22 #4144 von Joheila
Joheila antwortete auf Planung Kabe
Hallo Frankie72,
Nach Rücksprache mit meinem Familienbullen ?‍♀️ ist deine Erklärung absolut korrekt. Die Max. Achslast des Wohnwagens darf nicht überschritten werden! Aber! Die zulässige gewichtsangaben des Zugfahrzeuges dürfen mit angehängtem Wohnwagen auch nicht überschritten werden. D.h. Die Stützlast in tatsächlicher Höhe spiegelt sich im zGG und in der zulässigen Hinterachslast des zugfarzeuges wieder.

Grüße Jochen

„KABE diem“
Geniese den Urlaub
Folgende Benutzer bedankten sich: Frankie72, Strandläufer

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

28 Mär 2021 20:53 #4145 von Strandläufer
Strandläufer antwortete auf Planung Kabe
Ein herzliches Dankeschön Frankie 72 und Jochen,
das ist eine sehr umfassend und erklärende Sicht auf die Situation.

Einen Gedanken habe ich dazu :
wird ein Anhänger/WW allein verwogen, sollte/ muss die eingetragene Stützlast abgezogen werden.
Sollte dann eine zGG Überschreitung festgestellt werden, na ja hier winkt ein OWIG Verstoß.

Anders ausgedrückt, die Stützlast erhöht das zGG des Anhängers/WW.

Ob angehängt oder abgehängt, dieses ist nur mein Standpunkt.
Ich wünsche Euch Allen schöne Ostertage und grüße herzlic aus dem Norden,

LG Holger

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

28 Mär 2021 21:09 #4146 von Strandläufer
Strandläufer antwortete auf Planung Kabe
Hallo Frankie 72,
du beziehst dich in der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die Ziffern F.1/ F.2.
Dagegen ist nichts einzuwenden.
Die Ziffer 22 ergänzt bindet diese Daten für den Anhängerbetreib.
LG Holger

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.