Planung Kabe

28 Mär 2021 21:21 #4147 von Frankie72
Frankie72 antwortete auf Planung Kabe

Strandläufer schrieb: Ein herzliches Dankeschön Frankie 72 und Jochen,
das ist eine sehr umfassend und erklärende Sicht auf die Situation.

Einen Gedanken habe ich dazu :
wird ein Anhänger/WW allein verwogen, sollte/ muss die eingetragene Stützlast abgezogen werden.
Sollte dann eine zGG Überschreitung festgestellt werden, na ja hier winkt ein OWIG Verstoß.

Anders ausgedrückt, die Stützlast erhöht das zGG des Anhängers/WW.

Ob angehängt oder abgehängt, dieses ist nur mein Standpunkt.
Ich wünsche Euch Allen schöne Ostertage und grüße herzlic aus dem Norden,

LG Holger


Den Gedanken solltest Du schnell verwerfen und bloß nicht "umsetzen".

Die Stützlast ist ja die Last, die auf das Zugfahrzeug wirkt, wenn der Anhänger auf die AHK drückt.

Sobald der Anhänger für sich allein verwogen wird, zählt die Stützlast nicht mehr bzw. ist sie Teil des Anhängers und kann ja nicht mehr dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden.

Mach Dir mal den Spaß und fahr mit dem Gespann zu einer öffentlichen LKW-Waage.

Dann fährst Du so da drauf, dass im angekoppeltem Zustand nur der Wohnwagen auf der Waage steht und die Hinterachse vom Zugfahrzeug so gerade eben vor der Waage ist.
Was dann gewogen wird, ist die tatsächliche Gesamtmasse des Wohnwagens abzüglich der Stützlast, die ja in dem Moment auf das Zugfahrzeug wirkt.
Danach hängst Du den Wohnwagen ab (einfach nur Stützrad runter drehen und Wohnwagen von der AHK lösen und soweit hochdrehen, dass keine Verbindung mehr zum Zugfahrzeug besteht.
Der Wert, der dann an der Waage angezeigt wird, ist das tatsächliche Gesamtgewicht des Wohnwagens. Die Differenz der beiden Werte ergibt dann den tatsächlichen aktuellen Wert der Stützlast.

Frage: Wie will Du jetzt in dem Moment irgendein Gewicht von was abziehen, wenn man Deine "Theorie" zu Grunde legt?
Klar drückt der Wohnwagen mit seinem Gewicht jetzt z.B. auf das Stützrad (ich denke, darauf ist Dein Gedanke aufgebaut), aber das Stützrad ist Bestandteil des Wohnwagens und somit fällt das Gewicht ja nicht einfach so weg.
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28 Mär 2021 21:24 #4148 von DF4IJ
DF4IJ antwortete auf Planung Kabe
Vielleicht interesant: ich war beim surfen

Uli

Toyota J9 (2002), Smaragd XL (2004), MX5na (1991), P3 (2015)

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28 Mär 2021 21:30 #4149 von Frankie72
Frankie72 antwortete auf Planung Kabe

Strandläufer schrieb: Hallo Frankie 72,
du beziehst dich in der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die Ziffern F.1/ F.2.
Dagegen ist nichts einzuwenden.
Die Ziffer 22 ergänzt bindet diese Daten für den Anhängerbetreib.
LG Holger


Das hatte ich in meiner Erläuterung so erwähnt, ja.
Da steht aber in den Papieren vom KABE nichts zum Thema zul. Gesamtgewicht.
Das habe ich nur in Bezug auf mein Zugfahrzeug erwähnt, was bei Anhängerbetrieb ein zul. Gesamtgewicht von den unter F.1/F.2 genannten 3080 kg + 100 kg haben darf, womit ja quasi die Stützlast gemeint ist, die auf das Fahrzeug wirkt, wenn ein Anhänger dran hängt.

Wenn der KABE ein zul. Gesamtgewicht von 2000 kg + x kg haben dürfte, dann muss das auch so in den Papieren vom KABE stehen.
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