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Strandläufer schrieb: Ein herzliches Dankeschön Frankie 72 und Jochen,
das ist eine sehr umfassend und erklärende Sicht auf die Situation.
Einen Gedanken habe ich dazu :
wird ein Anhänger/WW allein verwogen, sollte/ muss die eingetragene Stützlast abgezogen werden.
Sollte dann eine zGG Überschreitung festgestellt werden, na ja hier winkt ein OWIG Verstoß.
Anders ausgedrückt, die Stützlast erhöht das zGG des Anhängers/WW.
Ob angehängt oder abgehängt, dieses ist nur mein Standpunkt.
Ich wünsche Euch Allen schöne Ostertage und grüße herzlic aus dem Norden,
LG Holger
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Strandläufer schrieb: Hallo Frankie 72,
du beziehst dich in der Zulassungsbescheinigung Teil I auf die Ziffern F.1/ F.2.
Dagegen ist nichts einzuwenden.
Die Ziffer 22 ergänzt bindet diese Daten für den Anhängerbetreib.
LG Holger
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