Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme

28 Nov 2019 09:31 - 04 Dez 2019 23:08 #2404 von campercora
campercora antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme
Guten Morgen

Der TÜV Mensch schreibt mir, dass er leider keine guten Nachrichten für mich hätte, weil nach geltendem Recht elektrische Kleingeräte im Gasflaschenkasten nicht zulässig sind, mit Ausnahme der Geräte zur Steuerung der Gasanlage. Nach Recherche in der Typgenehmigung des Wohnanhängers ist dieser LED-Schlauch nicht Bestandteil der europaweit geltenden Typgenehmigung.

Deswegen würde der LED-Schlauch im Rahmen einer Hauptuntersuchung bzw. bei der Gasanlagen-Prüfung bemängelt werden müssen.


Jetzt stellt sich mir doch ernsthaft die Frage, was Kabe dazu sagt. Ich bin gerade etwas irritiert bzw entsetzt.

Viele Grüße
Susanne & Uwe
mit den Fellnasen Anjo & Lenny

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28 Nov 2019 11:43 #2405 von AnnWolf
Hallo Susanne und Uwe.

Das ist mal wieder ein typisches Beispiel für einheitlichzes Verhalten.
Mein TÜV (und nicht nur meiner) hat noch nie Probleme gemacht.

Es gab einen ähnlichen Fall vor Jahren der in der Caravaning beschrieben wurde.
Damals wurde im Flaschenkasten eine Gastankflasche verbaut. Diese sollte nun abgenommen werden.
Jeder TÜV hatte hier damals anders entschieden.

Lieben Gruß,
Anne & Wolfgang

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Unterwegs mit KABE Safir U-TDL KS,- gezogen vom Volvo XC70

Wir heißen alle neuen KABE-Freunde herzlich willkommen,- und wünschen euch allzeit gute Fahrt!

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28 Nov 2019 11:45 #2406 von Joheila
Hallo zusammen,

Das kann ich mir auch nicht vorstellen. LMC hatte im scandica ebenfalls eine Beleuchtung im Gaskasten und das ist ein in Deutschland gebautes Fahrzeug. Als ich mich da mal schlau gemacht Hebe, bekam ich von LMC die Antwort, dass das schon in Ordnung sei, es muss nurr ein geschlossener silikonschlauch um die LEDs sein und der Anschluss darf nicht im Gaskasten sein.
Gruß Jochen

Grüße Jochen

„KABE diem“
Geniese den Urlaub

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28 Nov 2019 12:16 #2407 von campercora
campercora antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme
Wenn Kabe dazu eine europaweite Typengenehmigung rausgibt, wäre einem ja schon geholfen.
Außerdem hat Kabe ja auch sowas wie Produkthaftung.
Nur schön ist, dass das immer alles nur gesagt wird.
Ich hätte das gern schriftlich, damit ich dem TÜV Prüfer diese Genehmigung auch vorlegen kann.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Und da das offensichtlich ein Thema ist, was überall unterschiedlich behandelt wird, wäre eine Klärung seitens Kabe hier dringend nötig.
Sollte mal ein Schaden entstehen, dann hab ich den Ärger und die Lauferei, nicht der Händler, soviel ist ja schon mal klar.
Und wenn ein TÜV Prüfer unwissentlich die Plakette erteilt und ein Brand entstehen sollte, dann steht er in der Pflicht. Aber wenn dann ein Gutachter kommt und sagt, der Schlauch gehört da ja auch gar nicht hin, weil die Typengenehmigung nicht vorliegt, dann zahlt auch die Vollkasko nicht. So sieht es aus. Und der Dumme ist wie immer der Käufer.

Viele Grüße
Susanne & Uwe
mit den Fellnasen Anjo & Lenny

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28 Nov 2019 13:08 #2408 von r-schuetter@web.de
r-schuetter@web.de antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme
Hallo Susanne und Uwe,
das ist ein unglaublicher Müll den der TÜV da schreibt. Entweder das Fahrzeug hat ein COC Dokument oder es wurde im Einzelabnahmeverfahren
durch TÜV abgenommen. Es ist von Kabe auch ein Gasprüfungsdokumet bei der Auslieferung dabei. Die beschreibt den ordnungsmäßigen Zustand
der Gasanlage. In jedem Fall sollte man bei der Hauptuntersuchung eine Kopie vom COC Dokument oder der Einzelabnahme vorlegen können.
Der TÜV- Mann hat Recht, das man keine elektrischen Kabel und Schalter im Gaskasten verbauen darf. Aber mit dem geschlossenen
Lichtschlauch ist er nicht informiert !!! Man sollte in dem Fall den Ball flachhalten.

Liebe Grüße Roland

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28 Nov 2019 17:41 #2410 von r-schuetter@web.de
r-schuetter@web.de antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme
Hallo, noch ein kleiner Nachtrag.
Das COC Dokument weist alle technischen Daten auf, die für die Zulassung im jeweiligen EU Land vorgeschrieben sind.
Dieses Papier sagt aus, das das Fahrzeug EU konform ist. Es ist als Anhang zur Zulassungsbescheinigung Teil II zu sehen.
Somit vom Kraftfahrtbundesamt genehmigt ist. Egal in welchem EU Land das COC Dokument ausgestellt wurde.

Liebe Grüße Roland

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