Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme

12 Dez 2019 15:40 #2453 von r-schuetter@web.de
r-schuetter@web.de antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme
Hallo Jochen,
bei unserem Royal 560 Mod. 2017 14 Zoll steht die Traglast auf der Innenseite der Alufelgen, Rückseite der Speichen,
1000 Kg, Felgenmaße 6 X 14 Zoll, Lochkreisdurchmesser 112 mm, mit der Angabe für 5 Radschrauben. Eigentlich ist das
bei jeder Stahlfelge zwischen den Befestigungsschrauben außen oder Alufelge entweder außen am Felgenbett oder
innen an den Speichen. Ich hoffe du wirst das finden.

Liebe Grüße und frohe Weihnachten Roland
Folgende Benutzer bedankten sich: Joheila

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

06 Jan 2020 19:08 #2525 von campercora
campercora antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme
Nach unserer schlechten Erfahrung mit dem Verkauf des Ametyst haben wir natürlich auch beim Vorgänger Smaragd BJ 2006 zzgl. 1600 kg gleich nachgeschaut, ob wir die richtigen Felgen auf dem Wohnwagen haben. Dazu Reifen abgenommen, Felge umgedereht und siehe da, da stand MAX LOAD 825 kg auf der Felge, 5.5j14H2, RIM England, e+30, 1475112. Das stand da alles drin.

Viele Grüße
Susanne & Uwe
mit den Fellnasen Anjo & Lenny

Dieses Bild ist für Gäste verborgen.
Bitte anmelden oder registrieren um das Bild zu sehen.



Folgende Benutzer bedankten sich: Joheila

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

09 Jan 2020 23:41 #2530 von torphy
Hallo ich wünsche noch allen ein Frohes neues Jahr.
Zur Frage elektrische Einbauten im Gaskasten gibt es die EN 1949. Hier ist festgelegt wie der Gaskasten ausgebaut ist und was eingebaut werden darf. Das ist Standard.
Wird dieser Standard für Wohnwagen oder Wohnmobil nach EN eingehalten hat der TÜV nichts zu beanstanden. Gibt es aber Änderungen die die Betriebs-und Verkehrssicherheit betreffen und in der EU Typengenehmigung aufgeführt sind prüft der TÜV nach Typengenehmigung und dann fällt die Änderung im Gaskasten damit rein.
Hier ist jetzt der Hersteller in der Pflicht und hat die Änderung in der Betriebsanleitung anzuführen oder beizulegen.
Das ist rausgekommen beim nachfragen zum EX Schutz und der Gasprüfung.
Auszugsweise habe ich die EN beigefügt.

Viele Grüße
Torphy

Dieser Beitrag enthält Anhänge.
Bitte anmelden (oder registrieren) um sie zu sehen.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.