Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme

28 Nov 2019 17:48 #2411 von torphy
Zum EXschutz
Hallo da wir im Bergbau mit den Thema Ex Schutz immer zu tun haben kann ich meinen Standpunkt dazu mitteilen. Ich werde es versuchen einfach zu erklären ohne die Gesetze, Verordnungen und Normen zu zitieren. Der Gaskasten im Wohnmobil oder Wohnwagen ist ein umschlossener Raum hier werden eine oder 2 Gasflaschen abgestellt und angeschlossen. Das Propangas hat eine untere Explosionsgrenze von ca. 1,7 Vol % und die obere liegt bei ca. 10 Vol%. Propangas ist schwerer als Luft und lagert sich immer in Bodennähe ab. Daher auch die Entlüftung des Gaskasten nach unten. Damit ist aber nicht gesagt, dass ausgeschlossen wird, dass sich im Raum keine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Solche Anlagen sind deshalb in Ex Schutz Zonen einzuteilen. Die Einteilung erfolgt nach der wahrscheinlichen Möglichkeit der Entstehung eines explosiblen Gasgemisches. Es gibt deshalb die Zone 0, die Zone 1 und die Zone 2. Hier dürfen nur elektrische Geräte verbaut oder zum Einsatzgebracht werden die den Zonen entsprechen und die entsprechende EG Baumusterbescheinigung haben. Die Bescheinigungen sind dem Fahrzeug bei zu fügen. Hier ist nach meiner Auffassung Kabe gefragt. Es sollte zu dem Gaskasten, wenn elektrische Geräte durchgeführt oder verbaut werden, ein Dokument geben das die Rahmenbedingungen festlegt und eine Abnahme enthält. Nach meinem Wissenstand kann hier auch nicht das Argument kommen Kleinspannung da gerade im Wohnmobilbereich sich bei 12 Volt schöne Funken ziehen lassen. Ich weiß aber auch dass dieser Umstand im KFZ Sektor nicht immer die richtige Aufmerksamkeit bekommt.
Ich habe gerade die Truma Level Control verbaut sie hat eine EX Zulassung II 3G ic IIA T2 Gc im Anhang ist auch aus der Bedienungsanleitung das Bild dazu.

Mit besten Grüßen
Torphy

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28 Nov 2019 21:36 #2414 von ThomasSchwarze
ThomasSchwarze antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme
Nach meiner Info müssen alle elektrischen Geräte, die potenziell Funkenbildung sind, gekapselt werden, wenn sie in Gaskästen verbaut werden. Kabe verbaut einen vollständig isolierten Lichtschlauch (vollständig vergossen wie z.B. das Eis-Ex von Truma), der im Wohnwagen-Innenraum angeschlossen und gasdicht in den Gaskasten geführt wird, der von der Typgenehmigung umfasst ist und für dessen korrekte Montage der Hersteller haftbar ist. Insofern sehe ich nicht das Problem auch nicht bei der HU. In einem Fahrzeug sind viele sicherheitsrelevante Teile verbaut, von denen die Hersteller in der Regel keine Einzeldokumente herausgeben (kennt einer die Zulassung der Felgen in Schweden und gab es deshalb jemals schon mal Ärger mit den Serienfelgen bei der HU?). Außerdem, und das ist für die HU viel wichtiger, ist der Prüfingenieur bei Wohnwagen für das Gas gar nicht zuständig und kann daher selbst bei eklatanten Mängel die Prüfplakette gar nicht verweigern.

Liebe Grüße Thomas
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28 Nov 2019 22:25 #2415 von campercora
campercora antwortete auf Deichselkasten Beleuchtung / TÜV Abnahme

ThomasSchwarze schrieb: In einem Fahrzeug sind viele sicherheitsrelevante Teile verbaut, von denen die Hersteller in der Regel keine Einzeldokumente herausgeben (kennt einer die Zulassung der Felgen in Schweden und gab es deshalb jemals schon mal Ärger mit den Serienfelgen bei der HU?).

Liebe Grüße Thomas


Ja, bei mir gab es das Problem.
Ich hab vor 4 Jahren einen Amethist Wagen verkauft, der hatte die Reifen und Felgen, seitdem ich den Wagen hatte. Nach 1 Jahr kommt der Käufer (hab den Wagen privat verkauft) an und meinte, ich wollte ihn wohl verarschen, die Reifen wären zwar korrekt aber die Felgen waren von einem Tandem Achser und überhaupt nicht zulässig für dieses Gewicht von 1600 KG. Pro Felge war nur ein Gewicht von 630 kg zugelassen, wir hätten aber 800 kg haben müssen. Das war echt eine Katastrophe. Dank Herrn Christoph Schwartz von Berger Neumarkt, wurde seitens Kabe auf Kulanz, nach etlichen hin und her, die Felge und die Reifen erneuert und das alles, weil ein Tüv Mann gesagt hatte, da sind die falschen Bolzen verbaut. Ich wusste das überhaupt nicht und hab den Wagen damals so vom Händler übernommen und mit Tüv neu übernommen Soviel dazu.

Viele Grüße
Susanne & Uwe
mit den Fellnasen Anjo & Lenny

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01 Dez 2019 07:45 #2420 von Joheila
Hallo KABE-Gemeinde.

Nachfolgenden Text habe ich ausweinen Bedienungsanleitung kopiert!
„ Beleuchtung im Gasflaschenkasten und im Skifach
Gasflaschenkasten und Skifach sind mit einem gemeinsam- en Lichtschlauch ausgerüstet.
Die Lichtschlauch lässt sich mit dem Schalter auf der Schalt- tafel innerhalb der Außentür ein- bzw. ausschalten.
Der Lichtschlauch erfüllt besondere Sicherheitsanforderung- en, sodass die elektrischen Installationen des Wohnwagens nicht mit Gas im Gasflaschenkasten in Kontakt kommen können.
Der Lichtschlauch darf nur durch autorisiertes Personal repariert werden.
HINWEIS!
Ein beschädigter Beleuchtungsschlauch ist auszutauschen.
Dieser Austausch ist von einem geschulten Techniker durchzuführen, damit die Durch- führungen gasdicht sind“


AufGeund dieses Hinweises gehe ich davon aus, Fassaden ein ex-Schlauch installiert ist!
Gruß Jochen

Grüße Jochen

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01 Dez 2019 07:47 #2421 von Joheila
Schei... Autokorrektur:S :S
Ich gehe davon aus, ihr wisst was ich meine.
Gruß Jochen

Grüße Jochen

„KABE diem“
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01 Dez 2019 08:58 #2423 von Rick
Moin !

Wie ich immer zu sagen pflege.... “Wer viel fragt, kriegt viele Antworten” ;-)

Mal ehrlich, was glaubt ihr wieviele Kabe Wohnwagen bekommt der durchschnittliche TÜVix pro Jahr
( oder in seinem ganzen TÜVix-Leben ) zu sehen ?
Wenn der also nun zum ersten Mal einen Kabe sieht, und damit auch zum ersten Mal einen beleuchteten Bugstaukasten,
dann glaubt der an eine Heimbastelarbeit wenn er einen Lichtschlauch sieht. Oder anders gesagt : der arme Kerl ist überfordert !

Da hilft nur eines : eine starke Behauptung hilft mehr als ein schwaches Argument !
Da muss man halt mal verbal ein breites Kreuz zeigen.
Mithin sollte klar sein das Kabe Wohnwagen und Wohnmobile eine Typengenehmigung vom KBA haben.
Lesen bildet : www.kba.de/DE/Typgenehmigung/Typgenehmig...ertung_MAB_node.html

OHNE Typengenehmigung hätten wir alle keinen Kabe kaufen und zulassen können. Und die Fragestellung des Themenstarters zielt darauf ab zu unterstellen das der TÜVix vom Dorf weiterreichende Kompetenzen hat als das Kraftfahrtbundesamt.

Nun denn.... viel Spass beim schlauchabklemmen.

Take care

Rick

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