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Hallo Elfe 2003 :
Hab grad nochmal in Deinem Post gelesen:
Wenn Du tatsächlich eine DRITTE 11kg Gasflasche nachgerüstet hast,entspricht der WW NICHT mehr den gesetzlichen Bestimmungen.
Schau auf den gelben Gasprüfungszettel: Da steht genau was du darfst und was nicht.
Klar: Wer hat noch nie eine dritte Gasflasche im Kasten gehabt!
Wenn du aber eine FESTE HALTERUNG nachgerüstet hast, wird dir im Schadensfall- gleich welcher Art und Weise- jede Versicherung VORSATZ unterstellen!!!
Dann viel Glück…
Frohe Weihnachtstage!
Barbara und Andy vom CABE 111
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