Ja, so hat es mir der Dekra Prüfer erklärt.Ergibt ja auch Sinn, Anhängelast ist das max.Gewicht was gezogen werden darf( ggf.mit Limitierung z.B.12% Steigung) du musst den Hänger ja nicht bis zum Maximum beladen. Du bekommst ja auch kein Ticket weil dein Wagen zu schnell fahren kann,sonder wenn du zu schnell bist. ( und erwischt wirst) Die Stützlast drückt auf die Kugelkupplung nicht auf die Achse des Hängers, damit wird der Hänger "leichter" .
Aber Vorsicht das gilt leider nicht für das Zul.Ges.Gewicht des Hängers, wenn das z.B. 1600kg ist und man 100kg Stützlast hat dann gilt 1600 als Limitierung. Die Ausnahme wäre der Prüfer trägt 1600 als Achslast ein, 100 als Stützlast und die Gesamtmasse mit 1700 ein.Er muss dann prüfen ob die Bremsen für 1600+ 100 gut sind,ggf.Bremsgutachten. Einfach geht anders, wer soll das alles verstehen.???