Hej Eisbär,
ich habe mich noch nicht in die Tiefe der Seiten des BMDV vorgearbeitet, habe aber einige Kurzantworten der Behörde bei der Suche gefunden :
#
Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 bzw. vor dem 19.01.2013 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig !
Besitz und Übergangsregelungen - BMDV
#
Auch wenn ein Führerscheininhaber seinen alten Führerschein auf die neuen Klassen umschreiben lässt, genießt er danach weiter Bestandsschutz gemäß dem ursprünglichen Dokument. Redaktion (allg.)26.04.201i
Aktuelles Urteil: Bestandsschutz für alte Lkw-Führerscheine - Transport
#
Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.20.08.2024
Führerscheinklasse 3: Das dürfen Sie fahren & das gilt beim Umtausch - ADAC
# Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Die Berechtigung, mit
Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50.
Lebensjahr.
Besitz und Übergangsregelungen - BMDV
# Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt,
Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.18.03.2024
www.bussgeldrechner.org › f...
Führerschein der Klasse 3: Die alte Fahrerlaubnis für den Pkw
# Und noch ein Artikel von echo24.de:
Änderung bei Führerschein-Umtausch: Diese Fahrerlaubnis erlischt bei Fahrern ab 50 Jahren
Stand:20.12.2023, 09:51 Uhr
Wer älter als 50 Jahre ist und seinen rosa Führerschein umtauschen möchte, muss aufpassen, denn die Fahrerlaubnis kann dabei verfallen.
Einige haben sie noch im Geldbeutel, andere haben sie längst umgetauscht: Die rosa oder grauen Führerscheine der alten Klasse 3. Allerdings läuft für die Fahrerlaubnis in Papierform so langsam die Frist ab. Spätestens im Jahr 2033 müssen die Führerscheine mit den neuen EU-Scheckkarten ausgetauscht werden. Was viele aber nicht wissen: Mit dem Umtausch kann möglicherweise eine Fahrerlaubnis verschwinden!
Führerschein-Umtausch bis 2033: Grundsätzlich bleibt alles beim Alten — mit einer Ausnahme
Es gibt derzeit viele Reformen rund um den
Führerschein, manche Änderungen betreffen Autofahrer bereits im Jahr 2023
. Andere werden noch entschieden, wie eine mögliche
Fahrtauglichkeitsprüfung für Personen ab 70 Jahren
. Etwas länger steht aber schon fest, dass der graue oder rosa Lappen mit einem neuen Modell ausgetauscht werden muss. Tatsächlich mit der Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins im Jahr 1999 war klar, dass die Papier-Fahrerlaubnisse irgendwann komplett verschwinden werden. Was aber einigen nicht klar ist, möglicherweise endet dann auch eine bestimmte Fahrerlaubnis. Personen, die ihren Führerschein vor 1980 gemacht haben, dürfen nach der Umstellung wie gewohnt die Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, AM und L fahren. Sie dürfen auch nach wie vor Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen nutzen. Allerdings gibt es mit dem Führerschein-Umtausch eine Änderung für die Nutzung von größeren Gespannen.
Führerschein-Umstellung: Erlischt die Erlaubnis für die Klasse CE?
Wie der ADAC erklärt, gilt für Großfahrzeuge (über zwölf und bis zu 18,75 Tonnen, wenn das Zugfahrzeug maximal 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat) eine Ausnahmeregelung. „Dieser Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse“, so der ADAC.
Konkret bedeutet das: Wer seinen Führerschein der Klasse 3 umstellt, der muss sein Kreuzchen bei der Klasse CE 79 setzen, sonst fällt die Erlaubnis weg. „Tut man dies nicht, darf man (nur noch) Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5 Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann max. zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat“, erklärt ein ADAC-Sprecher auf Nachfrage von
echo24.de
. Außerdem brauchen Personen über 50 Jahren eine ärztliche Bescheinigung. Die Klasse CE wird anschließend auf fünf Jahre befristet.
Fahrerlaubnis für CE erlischt ab 50 Jahren: Was Fahrer beachten müssen
Der ADAC weist darauf hin, dass die Erlaubnis der Klasse CE schon immer zeitlich begrenzt ist. Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat und das 50. Lebensjahr erreicht hat, verliert die Fahrerlaubnis — es sei denn, man kann einen aktuellen Nachweis über die Fahrpraxis vorzeigen. Wer die Klasse nach der Jahrtausendwende erhalten hat, der muss alle fünf Jahre verlängern, unabhängig vom Alter.
Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Sie dürfen also, auch wenn Sie sich gegen eine Verlängerung entscheiden, weiterhin Pkw und 7,5 t-er fahren“, so der ADAC. Übrigens: Wer heute einen Autoführerschein der Klasse B macht, darf nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.
Eisbär hat recht :
Die Verordnungen zum FS für schwere WoMo's o.a. schwere Zugfahrzeuge + (schwere) Anhänger sind ein echter Bürokratensch.... !
Bei Interesse oder Bedarf kann ich jedem nur raten, seine individuelle Situation mit der Straßenverkehrsbehörde konkret zu besprechen und sich ggf. schriftlich bestätigen zu lassen.
Ich zweifle sehr daran, dass jeder Streifenpolizist da noch die Übersicht hat.
Grüße
WolfmanJack / Jürgen