Zugfahrzeug / Anhängelast | Wohnwagen halten in der Zukunft

27 Aug 2024 18:15 #12579 von Eisbär
George das ist kein Problem, werden die zu gut gibt es ( höhere) Zölle und schon sind sie nicht mehr günstig. Das Spiel wird doch grade schon gespielt. Aber Politik und somit nichts weiter dazu.

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27 Aug 2024 20:01 #12581 von Eisbär
Jürgen les mal auf der Seite vom BMDV "Besitz und Übergangsregelungen" . Im Gegesatz zur Info z.B. vom ADAC steht dort das wenn ab dem 50. Lebensjahr Fahrzeuge zwischen 3,5t und 7,5t mit einem Anhänger bewegt werden sollen man ein Ärztliches Gutachten braucht.
Es ist allerdings zweifelhaft formuliert, ich war immer auf dem Stand das Züge bis12t auch ohne Ärztliche Untersuchung von über 50 Jähriger noch bewegt werden dürfen, so steht es auch beim ADAC. Les dir die Formulierung vom BMDV mal selbst durch nnd schreib wie du das lesen würdest.
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27 Aug 2024 20:58 - 27 Aug 2024 22:17 #12582 von WolfmanJack
Hej Eisbär,

ich habe mich noch nicht in die Tiefe der Seiten des BMDV vorgearbeitet, habe aber einige Kurzantworten der Behörde bei der Suche gefunden :
 # Für Personen, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 bzw. vor dem 19.01.2013 erworben haben, bleibt grundsätzlich alles beim Alten. Ihre Fahrerlaubnis ist im bisherigen Umfang gültig !
Besitz und Übergangsregelungen - BMDV

Auch wenn ein Führerscheininhaber seinen alten Führerschein auf die neuen Klassen umschreiben lässt, genießt er danach weiter Bestandsschutz gemäß dem ursprünglichen Dokument. Redaktion (allg.)26.04.201i
Aktuelles Urteil: Bestandsschutz für alte Lkw-Führerscheine - Transport

Züge bis 17,5 Tonnen (Einachsanhänger) bzw. 18,75 Tonnen (Anhänger mit Tandemachse) dürfen mit dem Führerschein der Klasse 3 geführt werden.20.08.2024 Führerscheinklasse 3: Das dürfen Sie fahren & das gilt beim Umtausch - ADAC

# Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung. Die Berechtigung, mit Klasse 3 auch Fahrzeugkombinationen zu führen, die nach neuem Recht zur Klasse CE gehören erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahr.
Besitz und Übergangsregelungen - BMDV

# Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind im Allgemeinen dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t führen. Zudem dürfen Sie Gespanne mit drei Achsen fahren bzw. mit der entsprechenden Schlüsselnummer an Zugfahrzeuge von bis zu 7,5 t einachsige Anhänger von bis zu 11 t anhängen.18.03.2024
www.bussgeldrechner.org › f...
Führerschein der Klasse 3: Die alte Fahrerlaubnis für den Pkw

# Und noch ein Artikel von echo24.de:
Änderung bei Führerschein-Umtausch: Diese Fahrerlaubnis erlischt bei Fahrern ab 50 Jahren
Stand:20.12.2023, 09:51 Uhr
Wer älter als 50 Jahre ist und seinen rosa Führerschein umtauschen möchte, muss aufpassen, denn die Fahrerlaubnis kann dabei verfallen.
Einige haben sie noch im Geldbeutel, andere haben sie längst umgetauscht: Die rosa oder grauen Führerscheine der alten Klasse 3. Allerdings läuft für die Fahrerlaubnis in Papierform so langsam die Frist ab. Spätestens im Jahr 2033 müssen die Führerscheine mit den neuen EU-Scheckkarten ausgetauscht werden. Was viele aber nicht wissen: Mit dem Umtausch kann möglicherweise eine Fahrerlaubnis verschwinden!
Führerschein-Umtausch bis 2033: Grundsätzlich bleibt alles beim Alten — mit einer Ausnahme
Es gibt derzeit viele Reformen rund um den  Führerschein, manche Änderungen betreffen Autofahrer bereits im Jahr 2023 . Andere werden noch entschieden, wie eine mögliche  Fahrtauglichkeitsprüfung für Personen ab 70 Jahren . Etwas länger steht aber schon fest, dass der graue oder rosa Lappen mit einem neuen Modell ausgetauscht werden muss. Tatsächlich mit der Einführung des EU-Scheckkartenführerscheins im Jahr 1999 war klar, dass die Papier-Fahrerlaubnisse irgendwann komplett verschwinden werden.                    Was aber einigen nicht klar ist, möglicherweise endet dann auch eine bestimmte Fahrerlaubnis. Personen, die ihren Führerschein vor 1980 gemacht haben, dürfen nach der Umstellung wie gewohnt die Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, AM und L fahren. Sie dürfen auch nach wie vor Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen nutzen. Allerdings gibt es mit dem Führerschein-Umtausch eine Änderung für die Nutzung von größeren Gespannen.
Führerschein-Umstellung: Erlischt die Erlaubnis für die Klasse CE?
Wie der ADAC erklärt, gilt für Großfahrzeuge (über zwölf und bis zu 18,75 Tonnen, wenn das Zugfahrzeug maximal 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat) eine Ausnahmeregelung. „Dieser Teil der Klasse 3 unterfällt der Lkw-Fahrberechtigung und entspricht der Klasse CE. Im Führerschein wird sie als CE mit der Schlüsselziffer 79 eingetragen. Wer sie über das 50. Lebensjahr hinaus nutzen will, unterliegt allen Einschränkungen der Lkw-Klasse“, so der ADAC.

Konkret bedeutet das: Wer seinen Führerschein der Klasse 3 umstellt, der muss sein Kreuzchen bei der Klasse CE 79 setzen, sonst fällt die Erlaubnis weg. „Tut man dies nicht, darf man (nur noch) Pkw und Lkw bis 7,5 Tonnen ziehen, wobei man mit dem 7,5 Tonner auch weiter Anhänger ziehen dürfte, solange das Gespann max. zwölf Tonnen zulässiges Gesamtgewicht hat“, erklärt ein ADAC-Sprecher auf Nachfrage von echo24.de . Außerdem brauchen Personen über 50 Jahren eine ärztliche Bescheinigung. Die Klasse CE wird anschließend auf fünf Jahre befristet.
Fahrerlaubnis für CE erlischt ab 50 Jahren: Was Fahrer beachten müssen
Der ADAC weist darauf hin, dass die Erlaubnis der Klasse CE schon immer zeitlich begrenzt ist. Wer seinen Führerschein vor 1999 gemacht hat und das 50. Lebensjahr erreicht hat, verliert die Fahrerlaubnis — es sei denn, man kann einen aktuellen Nachweis über die Fahrpraxis vorzeigen. Wer die Klasse nach der Jahrtausendwende erhalten hat, der muss alle fünf Jahre verlängern, unabhängig vom Alter.
Der Ablauf der Befristung der Klasse CE 79 hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen unbefristeten Klassen. Sie dürfen also, auch wenn Sie sich gegen eine Verlängerung entscheiden, weiterhin Pkw und 7,5 t-er fahren“, so der ADAC. Übrigens: Wer heute einen Autoführerschein der Klasse B macht, darf nur noch Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht fahren.

Eisbär hat recht :
Die Verordnungen zum FS für schwere
WoMo's o.a. schwere Zugfahrzeuge + (schwere) Anhänger sind ein echter Bürokratensch.... !
Bei Interesse oder Bedarf kann ich jedem nur raten, seine individuelle Situation mit der Straßenverkehrsbehörde konkret zu besprechen und sich ggf. schriftlich bestätigen zu lassen.
Ich zweifle sehr daran, dass jeder Streifenpolizist da noch die Übersicht hat.

Grüße 
WolfmanJack  / Jürgen 

WolfmanJack: 1x Mitsubishi EC PHEV 4x4/1x Hyundai Inster/ seit Aug. 2022 o. KABE Royal 610 DXL KS / z.Zt. mob. m.Tatonka-Zelt
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27 Aug 2024 22:03 #12583 von Provence
Bonsoir WolfmanJack,
Erstens bitte sei nicht ganz so empfindsam, bei dem was Andere (auch ich) so schreiben. Vielleicht bin ich nicht ganz so wortgewandt, wie Andere, deswg. meine ich es doch nicht gleich negativ. Sollte ich mich pers. angegriffen fühlen, würde ich es kundtuen, Andere sicher ebenso, alors.
Sind gerade vom Essen ( Marokkanisch) zurück und ich sehe plopp von den Kabe Freunden... Alors, Glaube es ging um die Sache vom Eisbär wg.beschleunigung Ww mit 400Ps. Bitte, auch von mir gibt's ab und an bissel Spaß/ Sarkasmus/ Ironie in den Zeilen . Man möge mir verzeihen, wenn auch ich nicht immer der absoluten Schreibweise/ Grammatik entspreche, aber wer tut das schon. Weiß, du bist ein Nachtmensch, ich nicht, mein Kater ist Grad auf'm Autodach und will mit mir auf Tour, alors bonne nuit Tout les Kabienes...




A bientot

Schöne Tage mit dem Kabe
Dagmar et George

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27 Aug 2024 22:08 #12585 von Provence
Excuse moi,
verdammt, das Zweite zu vor vergessen, egal, man möge es mir verzeihen. Bonne nuit de la Cote D ' Azur.




A bientot

Schöne Tage mit dem Kabe
Dagmar et George
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27 Aug 2024 22:38 - 27 Aug 2024 22:51 #12586 von WolfmanJack
Bonsoir George,

Alles gut jetzt !   Excuse moi ist angekommen & angenommen !
Ich glaube nicht dass ich sehr "empfindlich" bin, aber nach einem ganzen Berufsleben im Verkaufsaussendienst  habe ich schon ein waches Empfinden für die ​Nettiquette in einem Forum (bin in 3en).

Auch wenn dein Post an den Polarbär (😁) gerichtet war, wir lesen ihn ja mit und du würdest so ein Missverständnis vermeiden und uns Lesern helfen, wenn du so was mit "Ironie off" oder "Satire off" beenden würdest. Zumal für deine Grammatik und Eloquenz gilt : Il n'y a rien de mal à ça !. 😉

Ich hoffe Kater (Dante ?) und du hattet eine gute Nachttour !

Bon nuit aussi
WolfmanJack  / Jürgen 

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