Kabe COC / EG Übereinstimmungserklärung

24 Jan 2022 10:08 #5481 von Rick
Fall erledigt !

Hallo Zusammen.
Ich "schulde" Euch noch ein kurzes Statement zu meinem "Dänen".
Um es kurz zu machen, nachdem ich die Wünsche des TÜV erfüllt habe -Gasanlage ändern, Schubstange kürzen, 185er Reifen drauf machen- bekam ich a) die erhoffte HU und danach auch problemlos meine Zulassung.

Jetzt ist der Däne zwar immer noch ein "Däne", aber mit deutschem Segen....

Nochmals vielen Herzlichen Dank an Euch für Eure Tips und Unterstützung !
Und nochmals vielen Dank an Peter Vlaanderen von KABE der mir völlig selbstverständlich geholfen hat an eine Original-Kopie der COC Papiere zu kommen ohne die das alles zwar möglich, aber sehr kompliziert geworden wäre.

Euer

Rick

"allways look on the bright side of life..."

Kabe Royal 590 LGLE KS / Mercedes E220dT 4Matic
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24 Jan 2022 18:42 #5485 von Joheila
Hallo Rick,

Nochmals Gratulation zum Dänen mit germanischem Segen?.

Viel Spass und Freude am Kabe - und sollte es mal wieder unüberwindliche Probleme geben weißt du jetzt " nicht verzagen die Kabefreunde und den Peter fragen " ??

Grüße Jochen

„KABE diem“
Geniese den Urlaub

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06 Feb 2022 13:01 #5585 von G.Terodde
Hallo Rick,

mein Name ist Gregor Terodde und wir wollen uns ebenfalls einen Dänischen Kabe zulegen.

Mit welchen Kennzeichen seit Ihr bis zur Grenze gefahren? Seid Ihr mit diesen Kennzeichen direkt bis zu Eurem Wohnort gefahren oder habt Ihr nach Grenzübertritt in Deutschland direkt den nächstmöglichen Tüv aufgesucht um die Abnhame zu machen und Euch dort auch ein Kurzzeitkennzeichen besorgt?

Danke für eine kurze Antwort

Schönen Sonntag

Grüße, Gregor

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07 Feb 2022 11:57 #5587 von pineaufan
Moin Gregor,

wir haben unseren Kabe damals von privat gekauft, der Vorbesitzer war so freundlich, uns mit seiner Zulassung fahren zu lassen. Bin dann ganz entspannt mit den dänischen Kennzeichen zum TÜV gefahren, mit den Papieren der Einzelabnahme dann zur Zulassungsstelle. Dort wird dann das dänische Kennzeichen nach dem Entstempeln eingezogen und der dänischen Zulassungsbehörde zugeschickt. Den dänischen Vorbesitzern wird dann mitgeteilt, daß "ihr" Fahrzeug abgemeldet bzw. umgemeldet wurde. Setzt natürlich voraus, daß man den Vorbesitzern vertrauenswürdig erscheint.

Gruß Andreas

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07 Feb 2022 14:02 - 10 Feb 2022 08:59 #5588 von WolfmanJack
WolfmanJack antwortete auf Kabe COC / EG Übereinstimmungserklärung
Hallo KABE-Freunde,

vielleicht ist es für den Ein oder Anderen, gerade in Süddeutschland, interessant, was es beim Kkauf eines gebrauchten KABE + Import aus der CH zu beachten gilt.

Ich kaufte meinen KABE neu in der Schweiz. Er hatte eine EG-Übereinstimmungserklärung und den entwerteten KfZ-Schein einer schweizer Tageszulassung.
Danach verblieb er 6 Jahre als Standcaravan im Engadin.

2018 wollte ich ihn nach D holen und machte mich über das Prozedere dazu schlau. Als da wären Kurzzulassung, Versicherung, Zollangelegenheiten und mögliche Zulassung in D.

1) Die Schweiz hat eine tolle Regelung für Kurzzulassungen inkl. Versicherung. War der WoWa nicht länger als 10 Jahre stillgelegt, kann er ohne Prüfung ein Kurzzeitkennzeichen bekommen.
Die Kurzzulassung gilt jeweils in einem Kalendermonat. Je früher man sie im Monat kauft, desto teurer, je später, desto billiger ist sie.
Damit konnte ich den WoWa auch mit meinem dt. Zugfahrzeug sowohl in der CH, als auch für den gesamten (restlichen) Gültigkeitszeitraum auch in D + EU bewegen.

2) Für die Erstellung der Zollpapiere und die Abwicklung der Zollformalitäten ist es ratsam, die Hilfe einer darauf spezialisierten Spedition/Agentur in Anspruch zu nehmen. Das klappte gut und hielt sich finanziell durchaus im Rahmen.
Den Warenwert des gebrauchten Caravan konnte ich durch eine Händlerschätzung (er hatte ihn mir auch verkauft) belegen. Es ist sinnvoll, den Wagenwert für die Zollerklärung durch ein paar belegbare negative Gründe möglichst niedrig zu halten.

3) An der Grenze hieß es dann beim schweizer Zoll ausklarieren und beim dt. Zoll zu verzollen.
Hilfreich dabei war das Vor-Ort-Büro der Spedition, wo alle notwendigen Papiere bereitlagen. Aufpassen muss man nur bei der Festlegung des Zollwertertes.
Ich war gewarnt und konnte sofort dagegenhalten. Der Beamte wollte die schweizer Mehrwertsteuer mit einbeziehen. Es ist aber nicht zulässig Mehrwertsteuer auf Mehrwertsteuer zu erheben. Was der Beamte dann mit hochroten Kopf einräumte und die persönliche Inaugenscheinnahme einer Kollegin überlies.

Insgesamt war es eine zügige Abfertigung. Aber die Grenzämter in Bargen kennen sich auch sehr gut mit WoWa's aus, da einer der schweizer KABE-Händler gleich nebenan in Schaffhausen residiert.

Mir wurde versichert, daß mir eine dt. Zulassung mit den mir vorliegenden Papieren keine Probleme bereiten würde.
Ich zog es dennoch vor, den WoWa mit dem schweizer Kurzkennzeichen an seinen jetztigen Standort zu bringen.
Dort ziert es ihn noch heute.

Für den gesamten Umzug nutzte ich mein 6 m WoMo MB Sprinter 312 D als Zugfahrzeug. Es war eine interessante Erfahrung, ein nahezu 15 m langes und 2,50 m (WoWa) breites Gespann aus den Alpen (inkl. Zugverladung + vielen Baustellen) in die Lbg. Heide zu chauffieren.

Beste Grüße
Jürgen

WolfmanJack: 1x Mitsubishi EC PHEV 4x4/1x Hyundai Inster/ seit Aug. 2022 o. KABE Royal 610 DXL KS / z.Zt. mob. m.Tatonka-Zelt

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