Hallo KABE-Freunde,
vielleicht ist es für den Ein oder Anderen, gerade in Süddeutschland, interessant, was es beim Kkauf eines gebrauchten KABE + Import aus der CH zu beachten gilt.
Ich kaufte meinen KABE neu in der Schweiz. Er hatte eine EG-Übereinstimmungserklärung und den entwerteten KfZ-Schein einer schweizer Tageszulassung.
Danach verblieb er 6 Jahre als Standcaravan im Engadin.
2018 wollte ich ihn nach D holen und machte mich über das Prozedere dazu schlau. Als da wären Kurzzulassung, Versicherung, Zollangelegenheiten und mögliche Zulassung in D.
1) Die Schweiz hat eine tolle Regelung für Kurzzulassungen inkl. Versicherung. War der WoWa nicht länger als 10 Jahre stillgelegt, kann er ohne Prüfung ein Kurzzeitkennzeichen bekommen.
Die Kurzzulassung gilt jeweils in einem Kalendermonat. Je früher man sie im Monat kauft, desto teurer, je später, desto billiger ist sie.
Damit konnte ich den WoWa auch mit meinem dt. Zugfahrzeug sowohl in der CH, als auch für den gesamten (restlichen) Gültigkeitszeitraum auch in D + EU bewegen.
2) Für die Erstellung der Zollpapiere und die Abwicklung der Zollformalitäten ist es ratsam, die Hilfe einer darauf spezialisierten Spedition/Agentur in Anspruch zu nehmen. Das klappte gut und hielt sich finanziell durchaus im Rahmen.
Den Warenwert des gebrauchten Caravan konnte ich durch eine Händlerschätzung (er hatte ihn mir auch verkauft) belegen. Es ist sinnvoll, den Wagenwert für die Zollerklärung durch ein paar belegbare negative Gründe möglichst niedrig zu halten.
3) An der Grenze hieß es dann beim schweizer Zoll ausklarieren und beim dt. Zoll zu verzollen.
Hilfreich dabei war das Vor-Ort-Büro der Spedition, wo alle notwendigen Papiere bereitlagen. Aufpassen muss man nur bei der Festlegung des Zollwertertes.
Ich war gewarnt und konnte sofort dagegenhalten. Der Beamte wollte die schweizer Mehrwertsteuer mit einbeziehen. Es ist aber nicht zulässig Mehrwertsteuer auf Mehrwertsteuer zu erheben. Was der Beamte dann mit hochroten Kopf einräumte und die persönliche Inaugenscheinnahme einer Kollegin überlies.
Insgesamt war es eine zügige Abfertigung. Aber die Grenzämter in Bargen kennen sich auch sehr gut mit WoWa's aus, da einer der schweizer KABE-Händler gleich nebenan in Schaffhausen residiert.
Mir wurde versichert, daß mir eine dt. Zulassung mit den mir vorliegenden Papieren keine Probleme bereiten würde.
Ich zog es dennoch vor, den WoWa mit dem schweizer Kurzkennzeichen an seinen jetztigen Standort zu bringen.
Dort ziert es ihn noch heute.
Für den gesamten Umzug nutzte ich mein 6 m WoMo MB Sprinter 312 D als Zugfahrzeug. Es war eine interessante Erfahrung, ein nahezu 15 m langes und 2,50 m (WoWa) breites Gespann aus den Alpen (inkl. Zugverladung + vielen Baustellen) in die Lbg. Heide zu chauffieren.
Beste Grüße
Jürgen