Zulässiges Zuggewicht im europäischen Ausland

07 Jan 2025 14:35 #13539 von Solihull
Das stimmt, ich habe auch nichts anderes behauptet. Ich habe lediglich ausgeführt, dass es die "Prüfung"
wie es die früher mal gab (Prüfung Eigenschaft Zugfahrzeug + Prüfung Anhänger) bei Tüv/Dekra nicht mehr gibt, sowie Du geschrieben hast.

Damals wurde das Gespann geprüft und dieser Fahrzeug-Kombi die 100-er Plakette erteilt. Hatte man ein anderes Zugfahrzeug oder anderen Anhänger benutzt, war das nicht automatisch auch für 100-Km/h zugelassen. Es wurde immer nur die Gespann-Kombination betrachtet. Das führte dazu, dass ich bsw. 3 Kombinationen prüfen musste, um verschiedene Anhänger mit 100 Km/h bewegen zu dürfen. Man brauchte natürlich die 100-er Plakette damals wie heute auch, damals gab es zusätzlich noch eine kleinere gesiegelte 100-er Plakette (ähnlich der Umwelt-Plakette nur in Weiß mit schwarzer Schrift) für die Windschutzscheibe (klebt heute noch am Land Rover dran). Das war bei Radarkontrollen sehr hilfreich, ersparte Schriftverkehr, da die Behörde direkt die Fahrzeug-Kombi abfragen konnte, ohne vorschnell schwachsinnige und nicht haltbare Bußgeldbescheide rauszuschicken.

Richtig und von Dir auch so angemerkt, 100 Km/h gilt nur auf Schnellstraßen und Autobahnen, aber nicht auf Landstraßen. Hier gilt auch mit 100-er Plakette strikt max. 80 Km/h (LKW >7,5 t ob mit oder ohne Anhänger übrigens max. 60 Km/h).

Und Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Anhänger sind teuer und härter sanktioniert als ohne Anhänger. ;-)

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07 Jan 2025 14:39 #13540 von HoGa
Danke für die Antwort "sad",
dann wird es mit den Gewichten wohl überall so gehandhabt werden.
Hätte ich im Prinzip also nicht weiter ablasten müssen, nur weiterhin auf die Zuladung achten.

Gruß Holger

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07 Jan 2025 14:48 #13541 von Solihull
Irgendwo (anderes Forum, Camping Caravan ??) habe ich mal gelesen, dass das wohl nicht überall so gehandhabt wird. Soll wohl Länder geben, mit einfallsreicher und dominanter Rennleitung, die stur nach ZB1 handeln und eben nicht nach dem gewogenen Gewicht. Soll wohl nicht rechtens sein, aber Zahlen muss man erstmal vor Ort und dann einen Rechtsstreit beginnen. Genau mein Humor ... :-(

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07 Jan 2025 17:39 #13542 von Eisbär
Und auch immer gerne übersehen , ein Womo über 3,5t mit Anhänger hat sich auch brav mit 60 auf der Landstraße zu bewegen. Über Sinn und Unsinn brauchen wir hier nicht reden. Gilt für D in anderen Ländern ist das anders, hoch lebe die EU überall gleiche Steckdosen und Stecker , gleiche Gasflaschen, die Verkehrsregeln und Bedeutung von Verkehrsschildern ist gleich ..... oder so.
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