Neue Maut für Gespanne über 3,5 t ?

28 Dez 2023 13:40 - 28 Dez 2023 13:43 #10688 von WolfmanJack
Neue Maut für Gespanne über 3,5 t ? wurde erstellt von WolfmanJack
Habe gerade in einem anderen Forum folgende Diskussion gefunden :
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* Was in diesem Beitrag nicht erwähnt wird, es betrifft auch Fahrzeug Kombination PKW + Anhänger. Die kommt schnell auf eine zGM von über 3,5 t.

* Auf der Webseite von Toll Collect, und die sollten es wissen, heißt es dazu :
Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm wird ab Juli 2024 eingeführt. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.

* Okay, habe mich auf SVG verlassen, dort steht explizit Fahrzeugkombination mit einer tzGm von über 3,5t drin.
tzGm heißt allerdings viele Kleintransporter fallen darunter. Ein Sprinter/Crafter 1650kg VA und 2250kg HA, Technisch sind also 3,9t möglich.
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D. h. also höchst wahrscheinlich für die meisten KABE-Gespannfahrer Entwarnung !  Aber wer einen größeren Pickup, Bus, SUV oder gar ein WoMo zum Ziehen nutzt, könnte unter die neue Bestimmung fallen. 

Grüße 
WolfmanJack  / Jürgen 

WolfmanJack: 1x Mitsubishi EC PHEV 4x4/1x Hyundai Inster/ seit Aug. 2022 o. KABE Royal 610 DXL KS / z.Zt. mob. m.Tatonka-Zelt
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28 Dez 2023 17:16 #10690 von Eisbär
Eisbär antwortete auf Neue Maut für Gespanne über 3,5 t ?
Moin Jürgen

Du meinst Deutschland oder meinst du Österreich ? In Österreich gilt tatsächlich nicht mehr das Zul. Ges Gew. sondern das technisch zulässige Ges Gew . . Kabe Wohnmobile sind mit masse eh über 3500Kg zgG also keine Änderung . Die wenigen 3500kg Kabe Wohmos sollten aber mal in ihre Papiere schauen , ein blosses addieren der Achslasten reicht nicht .
Anhängerzüge weis ich tatsächlich nicht .

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28 Dez 2023 18:39 #10692 von Guntram
Guntram antwortete auf Neue Maut für Gespanne über 3,5 t ?
Alles, was Sie zur Mauterweiterung für Fahrzeuge über 3,5 t wissen müssen

Ab dem 1. Juli 2024 werden alle Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen für die Benutzung von Bundesfernstraßen mautpflichtig. Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen oder weniger bleiben mautfrei. Das gilt auch, wenn diese Fahrzeuge mit einem Anhänger unterwegs sind. So genannte „Handwerksfahrten“ bleiben mautfrei. Das gilt nur für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen. Quelle:SVG

Also trifft es uns ja nicht, weil 3,5 T Gesamtmasse und Anhänger.

Kabe Smaragd Bj.2007
RAM 1500 Laremie mit LPG

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28 Dez 2023 19:04 - 28 Dez 2023 19:08 #10693 von WolfmanJack
WolfmanJack antwortete auf Neue Maut für Gespanne über 3,5 t ?
Hallo Eisbär,
da geht es wohl schon um D, denn es wird über Toll Collect und nicht über die ASFINAG gesprochen und es geht tatsächlich wohl um Anhängerzüge.
Denn in D sollen auch LKW über 3,5 t in die Maut auf Bundesstraßen & BAB's einbezogen werden.

Das gilt nicht für Fahrzeuge, die von außen klar als Wohnmobile zu erkennen sind. (was die automatische Erkennung wohl leisten soll).
Problematisch wird es nur für die, die z.B. einen BW-Funkkoffer innen ausgebaut, aber außen nichts verändert haben. Die müssen sich wohl extra registrieren lassen.

Die Erkennung soll sogar ein Fahrzeug als WoMo erkennen, wenn ein WoWa fest auf einem LKW-Fahrgestell montiert wurde.
Ich find's einfach mal wieder "saukompliziert", würde mich aber, wenn ich einen Big-KABE mit einen RAM 1500, FORD F150 oder größer bewegen würde, genau erkundigen, was da u. U. ab spätestens Juli 2024 auf mich zukommt.

Ups ! Guntram scheint da schon mal weiter recherchiert zu haben. Aber im anderen Forum hörte es sich nicht so easy an.

Grüße
WolfmanJack  / Jürgen 

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28 Dez 2023 23:30 #10699 von Classic 630GXL
Classic 630GXL antwortete auf Neue Maut für Gespanne über 3,5 t ?
Hallo Freunde!
Stand heute… Bitte schaut da bei Toll-Collect ruhig selbst nach, betrifft die Mauterhebung  ab 3,5to nur auf LKW zu.
Also ganz wichtig ist dass was im Fahrzeugschein steht. Ist es ein LKW dann Maut ab 3,5 t! Ist es ein Pickup oder ein Womo trifft es einen noch nicht.

Gruß aus Thüringen 
 

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29 Dez 2023 02:23 - 29 Dez 2023 02:27 #10700 von WolfmanJack
WolfmanJack antwortete auf Neue Maut für Gespanne über 3,5 t ?
Hallo Thüringer,

insofern hast du recht, wenn es sich um Einzelfahrzeuge handelt.  Die Frage aber ist auch, was ist mit Gespannen, deren große Anhänger (Doppelachser) von sehr großen/schweren Zugfahrzeugen gezogen werden.
Der Text bei Toll Collect ist schwammig und wenig differenziert.
Zitate :
"* Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen
Die technisch zulässige Gesamtmasse bei Fahrzeugkombinationen wird aus der Summe der technisch zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge berechnet. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Motorfahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
* Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm
Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm wird ab Juli 2024 eingeführt. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Toll Collect wird für alle Fahrzeuge DIN-Schacht-OBUs bereitstellen." Zitat Ende !

In diesem Text wird für das Zugfahrzeug nicht explizit zwischen LKW oder sehr schweren PKW unterschieden.
Man könnte es so aus dem Zusammenhang konstruieren, aber da stehen tut es nicht !

Hier noch einige weitere Recherche Zitate. Möge sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen :

Zitat :
"Sind Anhänger mautpflichtig?
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig? und deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 t beträgt. Dies gilt einschließlich Anhänger. Bei Fahrzeugkombinationen besteht eine Mautpflicht nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aufweist."

Zitat :
"Ist ein Auto mit Anhänger ein Lkw?
Laut StVZO gilt, wenn das Fahrzeug als Pkw zugelassen ist, für die Kombination aus Anhänger und Fahrzeug immer eine Obergrenze von 3,5 Tonnen. Anders ist die Situation bei einer Zulassung als Lkw. Dann ist die Grenze für das Gespann das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs."

Zitat zur Handwerkerregel :
"Der Kabinettsbeschluss aus dem Juni ist jetzt vom Deutschen Bundestag bestätigt worden. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auch für Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 Tonnen. Davon ausgenommen bleiben Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 t."

Das sagt der ADAC :
"Das Gesetz über die neue Lkw-Maut kann Folgen für bestimmte Wohnmobile über 3,5 Tonnen haben. Welche Fahrzeuge das betrifft und was Camper tun können.
* Mautpflicht über 3,5 Tonnen gilt ab 1. Juli 2024
Wohnmobile bleiben mautfrei, nur kleiner Teil der Campingfahrzeuge betroffe
*Tipps: Zulassung als Wohnmobil statt Lkw, Registrierung bei Toll Collect

Durch die Gesetzesänderung ist die  Lkw-Maut * jetzt an den CO₂-Ausstoß gekoppelt. Die Mautpflicht wird außerdem ab 1. Juli 2024 ausgeweitet auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautfrei.
Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen, unter denen etliche mit der Mautpflicht ab Juli konfrontiert werden könnten, so ADAC Campingexperte Martin Zöllner. Aber: Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.
Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.


Das Fazit ist : KABE Wohnmobilisten sind definitiv aussen vor, da ja auch bisher selbst WoMo's  >7,5 t nicht unter die Mautpflicht fielen. Diese wurde ja nur allgemein nach unten ausgedehnt und die alten Ausnahmen bleiben bestehen.

Etwas verwaschener sieht es für mich bei den Gespannen aus, weil alles ziemlich "wichi-waschi" formuliert ist.
Vielleicht kennt sich jemand der Mitforisten da besser aus oder findet klarere Aussagen dazu. 

Grüße 
WolfmanJack  / Jürgen 

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