Hallo Thüringer,
insofern hast du recht, wenn es sich um Einzelfahrzeuge handelt. Die Frage aber ist auch, was ist mit Gespannen, deren große Anhänger (Doppelachser) von sehr großen/schweren Zugfahrzeugen gezogen werden.
Der Text bei Toll Collect ist schwammig und wenig differenziert.
Zitate :
"* Gesamtgewicht von Fahrzeugkombinationen
Die technisch zulässige Gesamtmasse bei Fahrzeugkombinationen wird aus der Summe der technisch zulässigen Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge berechnet. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Motorfahrzeugs mehr als 3,5 Tonnen beträgt.
* Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm
Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen tzGm wird ab Juli 2024 eingeführt. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt. Toll Collect wird für alle Fahrzeuge DIN-Schacht-OBUs bereitstellen." Zitat Ende !
In diesem Text wird für das Zugfahrzeug nicht explizit zwischen LKW oder sehr schweren PKW unterschieden.
Man könnte es so aus dem Zusammenhang konstruieren, aber da stehen tut es nicht !
Hier noch einige weitere Recherche Zitate. Möge sich jeder seinen eigenen Reim darauf machen :
Zitat :
"Sind Anhänger mautpflichtig?
Welche Fahrzeuge sind mautpflichtig? und deren technisch zulässige Gesamtmasse mindestens 7,5 t beträgt.
Dies gilt einschließlich Anhänger. Bei Fahrzeugkombinationen besteht eine Mautpflicht nur, wenn das Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 t aufweist."
Zitat :
"Ist ein Auto mit Anhänger ein Lkw?
Laut StVZO gilt, wenn das Fahrzeug als
Pkw zugelassen ist, für die Kombination aus
Anhänger und Fahrzeug immer eine Obergrenze von 3,5 Tonnen. Anders ist die Situation bei einer Zulassung als
Lkw. Dann ist die Grenze für das Gespann das 1,5-fache des zulässigen Gesamtgewichts des Zugfahrzeugs."
Zitat zur Handwerkerregel :
"Der Kabinettsbeschluss aus dem Juni ist jetzt vom Deutschen Bundestag bestätigt worden. Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Maut auch für Lkw des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit über 3,5 Tonnen.
Davon ausgenommen bleiben Fahrzeuge von Handwerksbetrieben zwischen 3,5 und 7,5 t."
Das sagt der ADAC :
"
Das Gesetz über die neue Lkw-Maut kann Folgen für bestimmte Wohnmobile über 3,5 Tonnen haben. Welche Fahrzeuge das betrifft und was Camper tun können.
* Mautpflicht über 3,5 Tonnen gilt ab 1. Juli 2024
* Wohnmobile bleiben mautfrei, nur kleiner Teil der Campingfahrzeuge betroffe
*Tipps: Zulassung als Wohnmobil statt Lkw, Registrierung bei Toll Collect
Durch die Gesetzesänderung ist die
Lkw-Maut
* jetzt
an den CO₂-
Ausstoß gekoppelt. Die Mautpflicht wird außerdem ab 1. Juli 2024 ausgeweitet auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen.
Reine Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautfrei.
Etwa 160.000 Wohnmobile über 3,5 und bis 7,5 Tonnen sind in Deutschland zugelassen, unter denen etliche mit der Mautpflicht ab Juli konfrontiert werden könnten, so ADAC Campingexperte Martin Zöllner. Aber: Die meisten sind für Mautkontrollsysteme von außen
eindeutig als Wohnmobile erkennbar und bleiben damit ohne bürokratischen Aufwand weiterhin mautfrei.
Keine Mautpflicht gibt es generell laut Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für Fahrzeuge, die mit Wohneinrichtung (u.a. Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit, Wohnraum) dauerhaft und fest ausgestattet wurden und die ausschließlich der Personenbeförderung und nicht dem Transport von Gütern dienen. Dies gilt auch für Lkw mit Kofferaufbau, die nachträglich dauerhaft zum Wohnmobil umgestaltet wurden.
Das Fazit ist : KABE Wohnmobilisten sind definitiv aussen vor, da ja auch bisher selbst WoMo's >7,5 t nicht unter die Mautpflicht fielen. Diese wurde ja nur allgemein nach unten ausgedehnt und die alten Ausnahmen bleiben bestehen.
Etwas verwaschener sieht es für mich bei den Gespannen aus, weil alles ziemlich "wichi-waschi" formuliert ist.
Vielleicht kennt sich jemand der Mitforisten da besser aus oder findet klarere Aussagen dazu.
Grüße
WolfmanJack / Jürgen