Garantie

03 Jan 2026 12:57 #17716 von Bine
Garantie wurde erstellt von Bine
Hallo, ich wünsche ALLEN ein gesundes neues Jahr.

Gleich mal eine Frage an die Runde: Wann beginnt eigentlich die Garantiezeit eine Wowaś. 
Im Heft und im Netz gibt es unterschiedliche Aussagen.

LG Bine
 

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03 Jan 2026 15:46 #17719 von frankophilius
frankophilius antwortete auf Garantie
Als Neuwagen vom Hof des Händlers beginnt die Garantiezeit mit der Erstzulassung.

Mercedes E 300 de All-Terrain verfolgt vom KABE Royal 540 GLE

Ein freundlicher Gruß in die Runde! :-)

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04 Jan 2026 13:34 #17723 von Bine
Bine antwortete auf Garantie
Danke ☺️

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04 Jan 2026 17:32 #17727 von Jirle
Jirle antwortete auf Garantie
Also Erstzulassung würde mich jetzt wundern.
Würde ja bedeuten, dass wenn ich den WW mit Überführungskennzeichen beim Händler abhole und dann fest auf einem CP aufbaue, die Garantiezeit nie beginnt, bzw. erst wenn ich z.B. größeren Schaden habe und den dann anmelde.
Bei einer Tageszulassung ok.
Ansonsten würde ich sagen bei Übergabe durch den Händler an dich - also üblicherweise bei Abholung.
Lange gelagerte Fahrzeuge können aber schon eine laufende Garantiezeit haben, weil die Hersteller wohl eine Klausel bei Lieferung an den Händler einbauen.
Also am besten beim Händler nachfragen.
Bei Kabe 

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04 Jan 2026 17:52 #17728 von Bine
Bine antwortete auf Garantie
Vielen Dank für deine Antwort. Morgen wird telefoniert und dann kann ich mein Wissen auch hier kundtun.
Meist beginnen Dinge kaputt zu gehen , wenn gerade die Garantiezeit abgelaufen ist. Aber das kennen die Meisten ja.
🐝

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05 Jan 2026 06:53 #17731 von frankophilius
frankophilius antwortete auf Garantie

Also Erstzulassung würde mich jetzt wundern.
Würde ja bedeuten, dass wenn ich den WW mit Überführungskennzeichen beim Händler abhole und dann fest auf einem CP aufbaue, die Garantiezeit nie beginnt, bzw. erst wenn ich z.B. größeren Schaden habe und den dann anmelde.
Bei einer Tageszulassung ok.
Ansonsten würde ich sagen bei Übergabe durch den Händler an dich - also üblicherweise bei Abholung.
Lange gelagerte Fahrzeuge können aber schon eine laufende Garantiezeit haben, weil die Hersteller wohl eine Klausel bei Lieferung an den Händler einbauen.
Also am besten beim Händler nachfragen.
Bei Kabe 
Deshalb hatte ich ja geschrieben "Als Neuwagen vom Hof des Händlers beginnt die Garantiezeit mit der Erstzulassung". Sollte das missverständlich sein, so ergänze ich wie folgt: "Als Neuwagen vom Hof des Händlers beginnt die Garantiezeit mit dem Kauf von diesem Händler und/oder der damit verbundenen Erstzulassung". So wird's deutlicher und so war's natürlich gemeint!

Meinen jetzigen KABE (Baujahr 2022) habe ich im Dezember 2024 als Neuwagen vom Händler gekauft und mit der damit verbundenen Erstzulassung begann auch der Garantiezeitraum! Die von KABE gelieferte COC trägt das Zulassungsdatum und von Seiten des Händlers wurde die aktuelle Werksgarantie zugesichert. Auch die Übergabedurchsicht wurde im Garantie- und Servicebuch eingetragen und bestätigt.

Das man sich vor dem Kauf entsprechend informiert, setze ich als gegeben voraus!

Mercedes E 300 de All-Terrain verfolgt vom KABE Royal 540 GLE

Ein freundlicher Gruß in die Runde! :-)
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