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Bei den "Swiss Protect", respektive den Schutzdächern der Fa. Beisel (fahrbare Schutzdächer) ist es so, dass diese als "Ladung" gelten. Damit ist die Haftungsfrage einfach geklärt. Für die Ladungssicherung sind Halter und Fahrer verantwortlich. Das ist auf eine etwaige Bugabdeckung übertragbar. Bei Verwendung einer solchen müssen Halter und Fahrer dafür Sorge tragen, dass sie sicher befestigt ist und keine Fremdschäden entstehen.
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Bei den "Swiss Protect", respektive den Schutzdächern der Fa. Beisel (fahrbare Schutzdächer) ist es so, dass diese als "Ladung" gelten. Damit ist die Haftungsfrage einfach geklärt. Für die Ladungssicherung sind Halter und Fahrer verantwortlich. Das ist auf eine etwaige Bugabdeckung übertragbar. Bei Verwendung einer solchen müssen Halter und Fahrer dafür Sorge tragen, dass sie sicher befestigt ist und keine Fremdschäden entstehen.
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